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Software Service Stadermann GmbH

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Inhaltlich VerantwortlicheTom Stadermann, Till Stadermann
Vertretungsberechtigter Holger Stadermann / Geschäftsführer
  
  
  
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AGB´s

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Firma Software Service Stadermann GmbH

 

1.Allgemeines
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Software Service Stadermann GmbH (nachfolgend abgekürzt SSS genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sollten eine oder mehrere der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der Übrigen nicht getroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

 

 

2.Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma SSS. Lehnt die Firma SSS nicht binnen drei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Annahme als erteilt.

Der Auftraggeber ist vier Wochen lang an seinen Auftrag gebunden. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen von Eigenschaften sowie Vereinbarungen mit Vertretern, Monteuren und sonstigen Mitarbeitern der Firma SSS sind nur gültig, wenn die Firma SSS sie schriftlich bestätigt.
Abweichende AGBs des Vertragspartners werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn nicht ausdrücklich seitens der Firma SSS widersprochen wurde. Angaben in Prospekten, Anleitungen etc. enthalten Beschreibungen, sind jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften.

 

 

3.Preise
An die bei Vertragsabschluss jeweils geltenden Preise bzw. Preislisten ist die Firma SSS vier Monate ab Vertragsschluss gebunden. Bei längeren, vereinbarten Lieferterminen bzw. Lieferfristen gelten vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen die jeweils am Liefertage geltenden Preise bzw. Preislisten. Die von der Firma SSS angegebenen Preise verstehen sich ab ihrem Geschäft (Lager) ohne Skonto und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. In den gültigen Preisen bzw. Preislisten sind ferner nicht enthalten die Kosten für Verpackung, Montage, Porto, Frachtkosten, Zoll etc..

Entstehen nach Vertragsschluss ernsthafte oder erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit und/oder Bereitschaft des Auftraggebers, so ist die Firma SSS berechtigt, die Leistungen solange zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie Sicherheit geleistet worden ist. Gegen Forderungen der Firma SSS darf der Auftraggeber nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Firma SSS berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von fünf Prozent p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber acht Prozent, zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich die Firma SSS ausdrücklich vor. Alle Warenlieferungen der Firma SSS erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt solange Eigentum der Firma SSS , bis der Kaufpreis nebst aller etwaiger Nebenansprüche ausgeglichen ist. Ohne Zustimmung der Firma SSS dürfen unter Eigentumsvorbehalt die gelieferten Gegenstände nicht, auch nicht leihweise oder vorübergehend etc., an Dritte weitergegeben werden. Für den Fall des Verlustes oder Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren tritt der Erwerber bereits jetzt ihm eventuell zustehende Ersatzansprüche gegen Dritte erfüllungshalber an die Firma SSS ab.

 

 

4.Lieferung/Lieferzeit
Angaben über Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd und sind unverbindlich.

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und zwar auch in firmeneigenen Fahrzeugen der Firma SSS. Schadensmeldungen wegen Transportschäden sind in Gegenwart des Zustellers festzustellen und dem Beförderungsinstitut zu melden und ausschließlich mit Diesem zu regeln. Ereignisse der höheren Gewalt wie Streiks, Betriebs- oder Transportstörungen, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten der Firma SSS oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Wetter- bzw. Witterungsverhältnisse berechtigen die Firma SSS, die Leistungen entsprechend hinauszuschieben oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Gerät die Firma SSS mit ihren Leistungen in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. Gleiches gilt für Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Die erweiterte Haftung gemäß 287 BGB wird ausgeschlossen. Die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf acht Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der Firma SSS beginnt. Sollte bezüglich etwaiger Ansprüche des Auftraggebers ein Erfüllungsgehilfe bzw. Lieferant der Firma SSS verantwortlich sein, so tritt hiermit die Firma SSS bereits ihre Ansprüche an Erfüllungs satt an den Auftraggeber ab, der diese Abtretung hiermit annimmt.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Sollte dort eine Realisierung der Ansprüche nicht möglich sein, so leben die Ansprüche gegen die Firma SSS nach Rückabtretung wieder auf.

Wenn der Auftraggeber von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch macht, so stehen ihm keinerlei Schadensansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. Im Übrigen wird ein möglicher Schadensersatz der Höhe nach auf fünfzig Prozent des Nettowarenwertes begrenzt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht und sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 

5.Gewährleistung
Mängelrügen müssen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel angezeigt werden.
Bei Hardware beschränkt sich die Verpflichtung der Firma SSS auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch des Produktes insgesamt bzw. der schadhaften Teile nach ihrer Wahl binnen angemessener Frist. Gewährleistungsansprüche bei Hardware entfallen, wenn das Gerät bereits anderweitig geöffnet worden ist oder Reparaturen von dritter Seite bereits vorgenommen wurden, bzw. wenn nicht genehmigte Zusatzgeräte angebracht oder mit nicht genehmigten Zusatzapparaten gearbeitet worden ist.

Die Gewährleistung gilt nur zu Gunsten des Erstkäufers. Sie beträgt maximal sechs Monate ab Übergabe. Führen mehrfache Austausch- oder Nachbesserungsversuche nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Bei Softwarelieferungen ist dem Anwender bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen und
den dazugehörigen sonstigen Materialien nicht ausgeschlossen werden können. Eventuell aufgetretene Programmmängel werden von der Firma SSS binnen angemessener Frist beseitigt, wobei der Vertragspartner verpflichtet ist, den Mangel schriftlich der Firma SSS unverzüglich in nachvollziehbarer und programmtechnisch reproduzierbarer Weise anzuzeigen. Unabhängig vom Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers ist die Firma SSS jedoch auch berechtigt, die Nachbesserung durch Lieferung neuer gleichwertiger Software zu leisten.

Sollte bei der Überprüfung ein Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Auftraggeber die Kosten der Prüfung. Der Auftraggeber hat nur einen Anspruch auf Nachbesserung der Software in den Räumen der Firma SSS. Mögliche Versandkosten trägt der Auftraggeber. Eine Gewährleistung hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Anwender oder in dessen Auftrag von einem Dritten geändert oder erweitert werden, entfällt. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen ist allerdings, dass der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen nicht im Rückstand ist. Weitergehende oder andere Ansprüche des Auftraggebers gegen die Firma SSS sind ausgeschlossen.
Insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, sowie von Mangelfolgeschäden.

 

 

6.Produzentenhaftung
Ansprüche aus der sogenannten Produzentenhaftung -823 ff.BGB werden hiermit ausgeschlossen, es sei denn die Firma SSS hat vorsätzlich gehandelt. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der sogenannten Produzentenhaftung trägt der Auftraggeber die Beweislast für das Vorliegen eines Produktfehlers sowie das Verschulden der Firma SSS.

 

 

7.Haftungsumfang
Für den Fall, dass die Firma SSS aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen bzw. aus sonstigen gesetzlichen Gründen, z.B. Verzug, Produzentenhaftung, Produkthaftung, positive Vertragsverletzungen etc. zwingend haftet, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens, der in der Höhe auf den Nettowarenwert bzw. den Nettorechnungsbetrag der Leistung beschränkt ist.

Sollte bezüglich etwaiger Ansprüche des Auftraggebers ein Erfüllungsgehilfe bzw. Lieferant der Firma SSS verantwortlich sein bzw. die wesentliche Schadensursache gesetzt haben, so tritt hiermit die Firma SSS bereits ihre Ansprüche an Erfüllungs statt an den Auftraggeber ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Sollte dort eine Realisierung der Ansprüche nicht möglich sein, so leben die Ansprüche gegen die Firma SSS nach Rückabtretung wieder auf.

 

8. Haftungsbeschränkungen 

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Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Seiten und Inhalte.

 

 

9.Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen ist der Firmensitz der Firma SSS. Alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der Firma SSS und Kunden bzw. Lieferanten ist Hamburg, dies gilt auch bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland. Verträge mit ausländischen Vertragspartnern unterliegen dem deutschen Recht.

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